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  1. Betreuung
  2. Der Trauerfall

Der Trauerfall

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen das der Tod eines Angehörigen sich nicht unbedingt auf den ersten Blick feststellen lässt.

Bei einem Unfall oder einer unvorhersehbaren lebensbedrohlichen Erkrankung können lebensrettende Sofortmaßnahmen und ein unverzüglicher unter der Notruf-Nummer 5 12 00 bei der Feuerwehr Monheim am Rhein oder 112 bei der Feuerwehr Langenfeld dazu beitragen Menschenleben zu retten.

Kurse wo man lebensrettende Sofortmaßnamen erlernen kann bieten zum Beispiel das Deutsche Rote Kreuz ( DRK ), der Malteser Hilfsdienst ( MHD ) und der Arbeiter Samariter Bund ( ASB ) an.

Zuerst muss ein Arzt angefordert werden, damit er den Tod feststellt und die erforderliche Todesbescheinigung ausstellt.  

Falls der Hausarzt oder dessen Vertreter nicht zu erreichen ist haben Sie die Möglichkeit den ärztlichen Notdienst in Langenfeld unter der Nummer (0 21 73) 90 99 99 zu verständigen.

Bei einem Trauerfall im Krankenhaus oder Seniorenheim werden das Pflegepersonal und die Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

Wenn der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat ist diese beim Verstorbenen zu belassen, da diese Bescheinigung "der Ausweis" für den Verstorbenen darstellt.   Benachrichtigen Sie das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens

Odendahl Bestattungen erreichen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit unter der Rufnummer: (0 21 73) 6 31 02

Wir werden mit unserer Kompetenz und unserem Einfühlungsvermögen alles tun um in den schweren Stunden der Trauer Sie soweit wie möglich zu entlasten. 

In unserem Hause besteht die Möglichkeit durch eine thanatopraktische Behandlung den Verstorbenen, mit Genehmigung des Ordnungs- und Gesundheitsamtes, bis zum Tage der Beisetzung im Hause aufzubahren. Wir möchten durch diesen Service eine alte Tradition versuchen wieder zu beleben damit die Beziehung zwischen Lebenden und Verstorbenen wieder menschlicher wird.

Das Beratungsgespräch kann daheim bei Ihnen oder bei uns im Hause durchgeführt werden. Hierbei kommt es besonders auf das Einfühlungsvermögen des Bestatters an, damit die Angehörigen in dieser Ausnahmesituation richtig und vor allen Dingen fair beraten werden.

Durch die umfangreiche Ausbildung in diesem Beruf führen wir in unserem Hause das geschützte Fachzeichen unseres Bundesverbandes und das Zeichen des staatl. anerkannten Thanatopraktikers.

Hilfreich ist es, wenn Sie folgende Unterlagen für ein Beratungsgespräch bereithalten:

  • Familienstammbuch ( vollständig geführt ), da der Gesetzgeber der Nachweis des Personenstandes verlangt.
  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Heiratsurkunde / Familienbuch bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
  • Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
  • letzter Rentenanpassungsbescheid
  • Krankenkassen-Versichertenkarte
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen mit letztem Zahlungsnachweis)
  • Grabdokumente (Urkunden über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

Sollten Urkunden nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.

Der Trauerfall

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen das der Tod eines Angehörigen sich nicht unbedingt auf den ersten Blick feststellen lässt.

Bei einem Unfall oder einer unvorhersehbaren lebensbedrohlichen Erkrankung können lebensrettende Sofortmaßnahmen und ein unverzüglicher unter der Notruf-Nummer 5 12 00 bei der Feuerwehr Monheim am Rhein oder 112 bei der Feuerwehr Langenfeld dazu beitragen Menschenleben zu retten.

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Zuerst muss ein Arzt angefordert werden, damit er den Tod feststellt und die erforderliche Todesbescheinigung ausstellt.  

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Bei einem Trauerfall im Krankenhaus oder Seniorenheim werden das Pflegepersonal und die Verwaltung die erforderlichen Maßnahmen einleiten.

Wenn der Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt hat ist diese beim Verstorbenen zu belassen, da diese Bescheinigung "der Ausweis" für den Verstorbenen darstellt.   Benachrichtigen Sie das Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens

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Wir werden mit unserer Kompetenz und unserem Einfühlungsvermögen alles tun um in den schweren Stunden der Trauer Sie soweit wie möglich zu entlasten. 

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Das Beratungsgespräch kann daheim bei Ihnen oder bei uns im Hause durchgeführt werden. Hierbei kommt es besonders auf das Einfühlungsvermögen des Bestatters an, damit die Angehörigen in dieser Ausnahmesituation richtig und vor allen Dingen fair beraten werden.

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Hilfreich ist es, wenn Sie folgende Unterlagen für ein Beratungsgespräch bereithalten:

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Zitat

"Je schöner und voller die Erinnerung, desto schwerer ist die Trennung. Aber die Dankbarkeit verwandelt die Erinnerung in eine stille Freude. Man trägt das vergangene Schöne nicht wie einen Stachel, sondern wie ein kostbares Geschenk in sich."

Dietrich Bonhoeffer

© 2023 Odendahl Bestattungen

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